HESEBECK HOME COMPANY

Teilnahme­bedingungen

für das Gewinnspiel "Bälle schätzen" in der Hesebeck Home Company vom 04. bis 05.10.25

Gewinnspiele machen Spaß - aber es gibt auch Regeln

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel "Bälle schätzen"

Veranstalter des Gewinnspieles ist die Hesebeck Home Company, das Möbelhaus Hesebeck GmbH & Co. KG, Gutenbergstrasse 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Durch die Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und akzeptieren diese. Ebenso akzeptieren sie formfrei widerruflich die namentliche Bekanntgabe, dass ihr Name und Wohnort, im Falle des Gewinnes, von dem Veranstalter auf deren Markenauftritt https://homecompany-moebel.com/stores/hesebeck-homecompany/ veröffentlicht wird.

Teilnahmekarte ausgefüllt mit der geschätzten Anzahl an Bällen in der Vitrine bis zum 05.10.25 in unsere Gewinnbox werfen oder Schätzung über WhatsApp abgeben. Der oder die Teilnehmer:in mit der genauesten Schätzung gewinnt (geringste Abweichung von der tatsächlichen Anzahl) einen Möbelgutschein im Wert von 1.500 €. Pro Person ist nur eine Schätzung zulässig. Bei mehreren identischen Schätzungen mit geringster Abweichung wird der Gewinn geteilt. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen und deren Angehörige, sowie Teilnehmer von Gewinnspielclubs, Gewinnspiel- Dienstleister und Gewinnspiel-Roboter sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Hesebeck Home Company GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland verpflichtet sich, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern oder abzubrechen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Teilzahlung oder Barauszahlung sowie Übertragung nicht möglich. Beim Verlust des Gutscheins kann kein Ersatz gestellt werden. Modifizieren oder Benutzen der Webseiten für öffentliche oder kommerzielle Zwecke hingegen ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin untersagt (elektronisch oder auf andere Weise). Hier finden Sie die DSGVO

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Hesebeck Home Company!

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