Schimmel hinter Möbeln

Schimmel hinter Möbeln bildet sich manchmal schneller, als man denkt. Bei der Entfernung sollte schnell gehandelt werden, denn das Einatmen des Schimmels kann gesundheitsschädlich sein.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles run um das Thema Schimmelbefall, was Sie dagegen tun können und was es zu beachten gibt.

31. Mai 2022 Ratgeber5 Minuten
INHALTSVERZEICHNIS

Die Ursachen für Schimmelbildung in der Wohnung


Schimmel hinter Möbelstücken kann sich oftmals schneller bilden, als man denkt. Meistens befinden sich die Schimmelpilze hinter Möbeln, wie Schränken oder großen Bildern. Folglich nimmt der Schimmel die Form der jeweiligen betroffenen Möbelstücke an. Die Ursache für die Schimmelbildung kann dabei verschiedener Natur sein.

Der häufigste Grund für Schimmel hinter Möbeln und in der Wohnung ist Platzmangel. Dies basiert zum einen darauf, dass bereits die Wohnung sehr klein ist und daher wenig Platz für die Möbel besteht, oder in einer großen Wohnung befinden sich generell zu viele Möbelstücke. Folglich werden Sofas und Schränke ganz nah an die Wand geschoben, sodass nur sehr wenige Zentimeter Freiraum bestehen. Durch die warme Heizungsluft, vor allem in den Wintermonaten, in denen es kälter als 10 Grad Celsius Außentemperatur hat, werden die Wände erwärmt. Schließlich bildet sich Kondenswasser an den Wandoberflächen und es kann zu Schimmelbildung kommen.

Weitere Ursachen können daneben eine falsche und/oder schlechte Isolierung der Außenwand oder Mauer sein, durch die sich wieder Kondenswasser bilden kann. Des Weiteren können Staubablagerungen und eine zu hohe Luftfeuchtigkeit für Schimmelpilzbildung ursächlich sein.

Die Entfernung und Vorbeugung von Schimmel


Entdecken Sie Schimmel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, ist schnelles Handeln angesagt, denn Schimmel ist nicht ungefährlich! Beachten sollten Sie dabei aber, dass die Entfernung aufwendig und zeitintensiv sind, da die Schimmelpilze gründlich und vollständig entfernt werden müssen, sodass Sie nicht nach bereits kurzer Zeit wieder einen Schimmelbefall in der Wohnung haben.

Aber Achtung: der Schimmel sollte niemals trocken entfernt werden, da dieser dadurch umso leichter in die Atemluft kommt und gesundheitsschädlich sein kann. Daher sollten Sie, wenn möglich, die befallenen Möbelstücke entsorgen und austauschen, sodass wirklich alle Rückstände entfernt sind. Bei befallenen Wänden haben Sie die Möglichkeit, die Tapeten auszutauschen oder die betroffenen Stellen mit einem speziellen Entfernungsmittel beseitigen. Am besten lassen Sie dies jedoch von einem Fachmann machen, um sicherzustellen, dass keine Rückstände mehr vorhanden sind und Sie sich nicht gefährden.

Zur Vorbeugung von Schimmelpilzen sollten daher die Möbel in der Wohnung richtig, d.h. mit ausreichend Platz zur Wand (ca. 5-10cm), platziert werden. Demzufolge kann die Luftzirkulation im Raum erhalten bleiben. Für das Einhalten der nötigen Abstände können Abstandshelfer genutzt werden. Bei Schränken können Sie noch einfacher einen Schrank auswählen, der keine Rückwände besitzt, sodass die Luftzirkulation so erhalten bleibt.

Die Gesundheitsrisiken bei Schimmel in der Wohnung


Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, ist Schimmel nicht gesundheitsfördernd, sonder eher gegenteilig. Daher sollte Schimmel in der Wohnung vorgebeugt und wenn vorhanden, dann so schnell, wie möglich, entfernt werden. Denn das Einatmen von Schimmelpilzen kann zu Stoffwechselveränderungen und schließlich Atemwegserkrankungen, wie Asthma, führen. Erste Anzeichen könne dabei das Auftreten von Allergien, Kopfschmerzen oder Hautausschlägen sein. Besonders hohe Vorsicht ist geboten, wenn Sie Kinder oder Babys haben.

Schimmel hinter Möbeln

Wer haftet für Schimmelbildung in der Wohnung?


Bei Schimmel in der Mietwohnung stellt sich auch oft die Frage, wer für den Schimmelbefall haftet und schließlich auch dafür aufkommen muss. Der Mieter oder der Vermieter? Grundsätzlich gilt dabei jedoch, dass der Verursacher, der für die Schimmelbildung verantwortlich ist, dafür auch aufkommen muss. Das bedeutet, dass der Mieter selbst für den Schaden aufkommen, wenn er ihn verursacht hat. Ist der Schimmel jedoch nicht aufgrund Verschuldens seitens des Mieters, sondern des Vermieters entstanden, muss dieser den Schaden und die Beseitigung bezahlen. Hinzu kommt, dass der Mieter aufgrund dieses Mangels eine Mietminderung verlangen kann. Oftmals ist es aber nicht direkt eindeutig, wer der Verursacher der Schimmelpilze in einer Wohnung ist.

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